Rechtliche Hinweise

Informationen über die FOCUS Asset Management GmbH und ihre Dienstleistungen gemäß §§ 63 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

§ 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
§§ 63 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Alle veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich Informationszwecken. Die Inhalte stellen weder eine individuelle Anlageempfehlung noch eine Einladung zur Zeichnung oder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen, Wertpapieren oder sonstigen Finanzprodukten dar. Sie sollen lediglich Kunden und Interessenten über die Dienstleistungen und Produkte der FOCUS Asset Management GmbH allgemein informieren und ersetzen nicht eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Alleinige Grundlage für den Kauf von Fondsanteilen sind die aktuellen Verkaufsunterlagen (Wesentliche Anlegerinformationen (KID), Verkaufsprospekt, Jahresbericht und – falls dieser älter als acht Monate ist – der Halbjahresbericht) zu den jeweiligen Investmentfonds. Die Verkaufsunterlagen sind kostenfrei in deutscher Sprache bei der FOCUS Asset Management GmbH unter den bezeichneten Kommunikationswegen erhältlich.

Alle Aussagen geben die aktuelle Einschätzung der FOCUS Asset Management GmbH wieder. Im Dokument zum Ausdruck gebrachte Meinungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Die hierfür zugrunde gelegten Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und geprüft. Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Verwendung der enthaltenen Informationen kann jedoch nicht übernommen werden.

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen berücksichtigen weder die steuerlichen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen noch stellen diese eine Steuerberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des einzelnen Anlegers ab und kann sich durch eine geänderte Gesetzeslage oder Rechtsprechung in Zukunft ändern. Ehe Sie Anlageentscheidungen treffen, sollten Sie sich persönlich von einem Fachmann beraten lassen. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen ersetzen keine sorgfältige Beratung durch einen kompetenten Berater!

Einzelne Investmentfonds können aufgrund ihrer Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität aufweisen, d. h. die Anteilspreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Anleger erhalten daher unter Umständen nicht den investierten Betrag vollständig zurück. Dies kann bis zu einem Totalverlust des investierten Betrages reichen. Teilweise haben Investmentfonds auch die Möglichkeit, in auf fremde Währung lautende Wertpapiere zu investieren. Neben der normalen Kursentwicklung kann sich daher auch die Währungsentwicklung negativ im Anteilspreis niederschlagen. Durch die Aufwertung des Euro (Abwertung der Auslandswährung) verlieren die ausländischen Vermögenspositionen – am Maßstab des Euro betrachtet – an Wert. Zum Kursrisiko ausländischer Wertpapiere kommt damit das Währungsrisiko hinzu. Die Währungsentwicklung kann einen Gewinn aufzehren und die erzielte Rendite so stark beeinträchtigen, dass eine Anlage in Euro oder in Vermögenspositionen der Eurozone unter Umständen vorteilhafter gewesen wäre.

Berechnungen zur Wertentwicklung erfolgen nach der BVI-Methode . Diese berücksichtigt alle Kosten auf Fondsebene (wie z.B. Management- oder Depotbankgebühren), nicht jedoch die individuellen Kosten des einzelnen Anlegers (z.B. seine individuellen Depotgebühren oder der Ausgabeaufschlag). Die auf der Ebene des einzelnen Anlegers angefallenen Kosten würden sich bei der Berücksichtigung folglich zusätzlich negativ auf die Wertentwicklung auswirken. Positive Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Erträge.

Bei der Vermittlung von Fondsanteilen können die FOCUS Asset Management sowie deren Vertriebspartner Rückvergütungen aus Kosten erhalten, die von den Kapitalanlagegesellschaften gemäß den jeweiligen Verkaufsprospekten den Fonds belastet werden. Die Höhe dieser Zuwendungen legen wir unseren Kunden vor der Erbringung der Wertpapierdienstleistung in den Vertragsunterlagen offen. Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen auf Nachfrage gerne mitteilen. Die ausgegebenen Anteile dieses Fonds dürfen nur in solchen Rechtsordnungen zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. So dürfen die Anteile dieses Fonds weder innerhalb der USA noch an oder für Rechnung von US-Staatsbürgern oder in den USA ansässigen US-Personen zum Kauf angeboten oder an diese verkauft werden. Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen weder in den USA noch in solchen Rechtsordnungen verbreitet werden, in denen die Verbreitung oder Veröffentlichung Beschränkungen unterworfen ist. Die bereitgestellten Informationen dürfen weder reproduziert, noch an andere Personen verteilt werden.

Beschwerdemanagement

Bitte sprechen Sie uns persönlich an, schreiben Sie uns einen Brief oder schreiben Sie uns eine E-Mail an office@focusasset.de und schildern Sie uns möglichst genau den Grund für Ihre Unzufriedenheit. Ihre Beschwerde wird umgehend an den Compliance-Beauftragten der FOCUS Asset Management GmbH weitergeleitet, der auch das Beschwerdemanagement bei der FOCUS Asset Management GmbH übernimmt. Der Compliance-Beauftragte wird den von Ihnen geschilderten Sachverhalt untersuchen, sich bei Bedarf mit einer Rückfrage an Sie wenden und Ihnen dann schnellstmöglich eine Antwort zukommen lassen. Wir haben uns als Ziel gesetzt, Ihre Beschwerde innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen zu beantworten. Sollte das im Ausnahmefall nicht möglich sein, werden wir Sie nach spätestens 10 Arbeitstagen über den Status informieren und Ihnen verbindlich mitteilen, bis wann Sie mit einer finalen Antwort rechnen können. Sie können sich auch an die für die FOCUS Asset Management GmbH zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wenden. Nähere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html

Wichtigste Handelsplätze

Gemäß § 82 Abs. 9 WpHG muss die FOCUS Asset Management GmbH einmal jährlich für jede Gattung von Finanzinstrumenten bestimmte Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, und auf denen sie Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt hat, zusammen mit gesetzlich normierten Informationen veröffentlichen. Diese Veröffentlichung kann hier abgefragt werden:
Informationen zur Identität der wichtigsten Handelsplätze und zur Qualität der Ausführung 2023

Frühere Veröffentlichungen:

Informationen zur Identität der wichtigsten Handelsplätze und zur Qualität der Ausführung 2022

Mitwirkungspolitik

Die FOCUS Asset Management GmbH verfolgt in ihrer Rolle als Vermögensverwalter nachstehende Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG. Ausdrücklich festgehalten wird, dass FOCUS in der Rolle als Anlageberater keinerlei Mitwirkungspflichten in Bezug auf Portfoliogesellschaften trifft und daher die nachstehende Mitwirkungspolitik in diesem Fall (Anlageberatung) nicht zur Anwendung kommt.

Soweit FOCUS Aktionärsrechte ausübt, tut sie dies im Rahmen und zur Umsetzung der von den Kunden vorgegebenen und mit diesen vereinbarten Anlagerichtlinien.

Ausübung von Aktionärsrechten
Dividenden: Besteht bei einer etwaigen Ausschüttung die Wahlmöglichkeit zwischen Aktien und Cash, wird aus abwicklungstechnischen Gründen in der Regel eine Cashdividende bevorzugt.
Bezugsrechte: Die Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen einer Kapitalerhöhung erfolgt lediglich nach sorgfältiger Prüfung und nach Abgleich mit den jeweils gültigen Anlagerichtlinien. Sollte das Bezugsrecht nicht ausgeübt werden, werden die Bezugsrechte interessewahrend für den Kunden veräußert.
Sonstige Kapitalmaßnahmen: Bei sonstigen Kapitalmaßnahmen erfolgt eine Teilnahme lediglich nach vorheriger Prüfung und Empfehlung durch den Portfoliomanager sowie nach Abgleich mit den jeweils gültigen Anlagerichtlinien. Nur bei positiver Einschätzung der vom Unternehmen beabsichtigten Maßnahme wird die Kapitalmaßnahme ausgeübt.

Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften
Die Beteiligungsunternehmen werden während des Investitionszeitraums beobachtet. Dabei werden sowohl die Entwicklung der Bilanzkennzahlen, insbesondere Ertrags- und Kapitalstruktur, als auch die Unternehmensstrategie, das Geschäftsmodell, Produkte und Marktpositionierung im Auge behalten. Für wesentlich erachten wir dabei Themen, welche das Potenzial des Unternehmens zur langfristigen Wertschöpfung erheblich beeinträchtigen können. FOCUS prüft regelmäßig die Eignung der Portfoliogesellschaften für die Umsetzung der mit dem Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien.

Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft
FOCUS sucht in der Regel keinen aktiven Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft. Sie nutzt keinesfalls vertrauliche Informationen der Portfoliogesellschaften, die nicht auch anderen Kapitalmarktteilnehmern zur Verfügung stünden. Sie ist nicht als sogenannter aktiver Aktionär tätig und beeinflusst nicht die tägliche Geschäftspolitik der Portfoliounternehmen. Dies schließt die allgemeine Nutzung von der Kapitalmarktöffentlichkeit zugänglichen Publikationen, wie Investorenkonferenzen und Roadshows, nicht aus.

Zusammenarbeit mit anderen Aktionären
Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Umgang mit Interessenkonflikten
Der Umgang mit Interessenkonflikten ergibt sich aus der Conflict of Interest Policy von FOCUS.

Mitwirkungsbericht
Da die Gesellschaft keine aktive Mitwirkungspolitik in den Gremien der Portfoliounternehmen verfolgt, ist kein Bericht zur Mitwirkungspolitik erforderlich. In der Regel übt die Gesellschaft keine Aktionärsrechte in den Gremien, insbesondere der Hauptversammlung, aus.

Übertragung von Aufgaben

Die FOCUS Asset Management GmbH behält sich das Recht vor, unter jederzeitiger Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Aufgaben an Dritte auszulagern. Es kommt dadurch zu keinen Veränderungen hinsichtlich der Rechtsverhältnisse zwischen der FOCUS Asset Management GmbH und ihren Kunden.

Haftungsausschluss

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Quellverweis: eRecht24, Rechtsanwalt für Internetrecht Sören Siebert