Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Die Verordnung (EU) 2019/2088 verpflichtet uns als Anlageberater und als Vermögensverwalter, auf unserer Internetseite darüber zu informieren, wie wir bei unserer Tätigkeit Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigen.

Als Vermögensverwalter sind wir darüber hinaus verpflichtet, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern wir für eine Vermögensverwaltung mit ökologischen oder sozialen Merkmalen werben oder eine Vermögensverwaltung anbieten, die nachhaltige Investition angestrebt, was beides aktuell nicht der Fall ist.

Dass und warum wir keine nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigen, erläutern wir im folgenden Abschnitt:

Keine Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen

Wir erbringen Vermögensverwaltung für Privatkunden ohne explizite Nachhaltigkeitsmerkmale und ohne das explizite Anstreben nachhaltiger Investitionen. Weiterhin erbringen wir Anlageberatung für Kapitalverwaltungsgesellschaften und damit für Fonds und dies jeweils ohne und mit Nachhaltigkeitsmerkmalen, je nach den Anlagestrategien der Fonds. Schließlich erbringen wir im Ausnahmefall auch Anlageberatung für Privatkunden.

Da sich unser Vorgehen in den genannten Fällen teilweise unterscheidet, stellen wir im Folgenden verschiedene Informationsdokumente zur Verfügung:

Vermögensverwaltung für Privatkunden

Anlageberatung zu Fonds ohne Nachhaltigkeitsmerkmale

Anlageberatung zu Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

Anlageberatung für Privatkunden

Die wesentlichen Änderungen, die wir seit Beginn der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung im März 2021 an unserer Offenlegung vorgenommen haben, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:

Historie wesentlicher Änderungen der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung